PageSetter

Rechtliches

Nutzungsbedingungen

Die wichtigsten Regeln für Konten, Inhalte, Sicherung und die verantwortungsvolle Nutzung von PageSetter.

Stand: 18. August 2026

1. Gegenstand

PageSetter ist ein Werkzeug zum Gestalten und Setzen von Büchern, Comics, Fachbeiträgen und digitalen Veröffentlichungen. Der Betreiber dieser Installation entscheidet, wer ein Konto erhält.

2. Konten

Ein Konto ist persönlich. Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden. Besteht der Verdacht, dass ein Zugang bekannt geworden ist, muss das Passwort unverzüglich geändert und der Betreiber informiert werden.

3. Redaktionelle Verantwortung und zulässige Inhalte

Der Benutzer trägt die vollständige redaktionelle Verantwortung für alle eingegebenen, hochgeladenen, veröffentlichten oder exportierten Inhalte. Dazu gehören insbesondere deren Richtigkeit, Zulässigkeit und angemessene Prüfung vor einer Veröffentlichung.

Der Benutzer muss insbesondere Urheber- und Nutzungsrechte, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Kennzeichenrechte und sonstige Rechte Dritter beachten. Personenbezogene Daten dürfen nur auf rechtmäßiger Grundlage verarbeitet und veröffentlicht werden.

Unzulässig sind Inhalte und Nutzungsweisen, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen oder straf- beziehungsweise ordnungswidrigkeitenrechtlich relevant sind. Für daraus entstehende Ansprüche, Verfahren und Folgen ist der Benutzer im gesetzlich zulässigen Umfang selbst verantwortlich. Der Betreiber kann rechtswidrige Inhalte sperren oder entfernen.

4. Publication Intelligence

Hinweise von Publication Intelligence unterstützen die eigene Prüfung, stellen aber weder eine fachliche noch eine rechtliche Freigabe dar. Der Benutzer entscheidet selbst über Prüfung, Überarbeitung, Kennzeichnung und Veröffentlichung.

5. Sicherung

PageSetter ersetzt keine externe Sicherung. Der Betreiber sichert die Serverdaten regelmäßig und prüft die Wiederherstellung. Benutzer sollten wichtige Ausgaben zusätzlich an einem sicheren Ort aufbewahren.

6. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit gesetzlich zulässig, wird keine Gewähr für eine jederzeitige Verfügbarkeit oder für die Eignung zu einem bestimmten Veröffentlichungszweck übernommen.